Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden für die Vermittlung einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuches
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im
Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für
Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen KOZICA REISEN GmbH trägt die volle Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen (KOZICA REISEN GmbH - Meybuschhof 46a, 45327 Essen) über die
gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und , falls der Transport in
der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag
inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle , über die sie
sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können .
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen
unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel
Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist , und in jedem Fall
bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein
Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine
Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine
volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit
Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch
auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne
Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort
schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer
angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten .
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen
ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen
nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der
vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die
Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers
werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig,
des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der
Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. KOZICA REISEN GmbH hat
eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden
können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde ( Raiffeisenplatz 1, 65189
Wiesbaden - +49 611 533-5859 - ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der
Insolvenz von (KOZICA REISEN GmbH - Meybuschhof 46a, 45327 Essen) verweigert werden.
• (www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de)